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Regulierung des Interbankenentgelts

Regulierung des Interbankenentgelts
Neue EU-Verordnung zum 19.10.2019

Was ändert sich bei der Kartenakzeptanz?

Bereits im Juni 2015 hat die EU eine Verordnung herausgegeben, die u. a. die Interbankenentgelte („Interchange“) für Kartenzahlungen mit Debit- und Kreditkarten reguliert. Im ersten Schritt wurden die Interbankenentgelte für Kartenzahlungen mit Debit- oder Kreditkarten geregelt, die im europäischen Wirtschaftsraum ausgegeben werden. Firmenkreditkarten und Karten, die außerhalb der EU („Non-EEA“) ausgestellt wurden, waren hiervon ausgenommen.

Nun hat die EU diese Verordnung auf Debit- und Kreditkarten, die außerhalb der EU ausgegeben wurden, erweitert, wenn der Händler im Wirtschaftsraum der EU ansässig ist.

Künftig wird demnach die Interchange bei Transaktionen von Karten im stationären Handel (Karte liegt vor), die außerhalb der EU ausgestellt wurden, bei Kredit- bzw. Debitkarten auf 0,30% bzw. 0,20% gedeckelt sein.

Für Transaktionen im Fernabsatz (E-Commerce, telefonische oder postalische Bestellungen) wird die Interchange bei Kredit- bzw. Debitkarten auf 1,50% bzw. 1,15% festgelegt.

Die Regelung tritt am 19.10. 2019 in Kraft.

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